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   OLG Köln, 06.11.2012 - I-15 U 97/12   

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https://dejure.org/2012,33722
OLG Köln, 06.11.2012 - I-15 U 97/12 (https://dejure.org/2012,33722)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.11.2012 - I-15 U 97/12 (https://dejure.org/2012,33722)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. November 2012 - I-15 U 97/12 (https://dejure.org/2012,33722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsansprüche des Fernsehmoderators J. Kachelmann wegen Äußerungen der Geschädigten in dem gegen ihn gerichteten Vergewaltigungsprozess nach Erlass des freisprechenden Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf "Gegenschlag” für Kachelmann-Ex

  • lto.de (Kurzinformation)

    OLG Köln gibt Kachelmann recht - Ehemalige Lebensgefährtin muss Äußerungen unterlassen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Behauptung einer Vergewaltigung kann bei einem Freispruch zu unterlassen sein

  • spiegel.de (Pressemeldung, 06.11.2012)

    Unterlassung: Berufung von Kachelmann-Ex zurückgewiesen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Jörg Kachelmann obsiegt im Rechtsstreit gegen seine ehemalige Lebensgefährtin

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Bunte-Interview von Kachelmanns Ex-Geliebter unzulässig

  • hoecker.eu (Kurzinformation)

    Verbot gegen die Falschbeschuldigerin Claudia Dinkel: Kachelmann-Ex darf Anschuldigungen nicht weiter verbreiten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Gegenschlag für Ex von Jörg Kachelmann

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jörg Kachelmann obsiegt im Rechtsstreit gegen ehemalige Lebensgefährtin - Äußerungen ehemaliger Lebensgefährtin sind als Verletzung des Persönlichkeitsrechts Kachelmanns einzustufen

Sonstiges

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Verbot gegen die Falschbeschuldigerin Claudia Dinkel: Kachelmann-Ex darf Anschuldigungen nicht weiter verbreiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2013, 144
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12
    Eine Rechtfertigung der streitgegenständlichen Äußerungen ergebe sich schließlich auch nicht aus einem etwaigen "Dritt-Gegenschlag" gegen öffentliche Äußerungen der Rechtsbeistände des Klägers oder sonstiger Dritter (mit Verweis auf BVerfGE, NJW 1969, 227 - Tonjäger).

    Denn das Landgericht stelle unter Bezugnahme auf die Entscheidung "Tonjäger" (BVerfG NJW 1969, 227) ausdrücklich fest, dass ein "Dritt-Gegenschlag", mithin ein Gegenschlag gegen die Äußerungen Dritter, vorliegend nicht in Betracht komme.

    Eine Gegenrede setze schon dem Wortsinn nach eine Verknüpfung von Reaktion und Anlass voraus (mit Verweis auf BVerfG NJW 1969, 227, 228).

    Das sogenannte Recht auf Gegenschlag wurde vom Bundesverfassungsgericht in der Schmid-Entscheidung sowie der Tonjäger-Entscheidung entwickelt (vgl. BVerfG, NJW 1961, 819; NJW 1969, 227).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12
    Ist eine äußerungsrelevante Tatsache nicht erwiesen unwahr, sei in der Abwägung nach den Rechtsprechungsgrundsätzen aus den Entscheidungen BVerfG, NJW 1990, 1058 (1060) - Wünschelrute und BVerfG, NJW 1999, 1322 (1324) - Helnwein grundsätzlich zugunsten des in Anspruch Genommenen davon auszugehen, dass die seiner Meinungsäußerung zugrundeliegenden bzw. explizit behaupteten Tatsachen wahr sind und von dieser Unterstellung aus sodann zu fragen, ob die Behauptung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (vgl. § 193 StGB) erfolgt ist.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten habe das Landgericht im Rahmen der Interessenabwägung unter Hinweis auf die Helnwein-Entscheidung (BVerfG NJW 1999, 1322) zu Gunsten der Beklagten ausdrücklich unterstellt, dass die den Äußerungen zu Grunde liegenden Tatsachenkerne wahr seien, der Kläger die Beklagte mithin vergewaltigt und mit dem Messer bedroht habe.

    Grund für die vorzunehmende Privilegierung ist, dass ansonsten risikofrei nur noch unumstößliche Wahrheiten geäußert werden könnten; dies könnte jedoch vom Grundrechtsgebrauch der Meinungsfreiheit abschrecken (BVerfG, NJW 1999, 1322, 1324).

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12
    Abzustellen ist vielmehr allein auf den Verständnishorizont des unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums der jeweiligen Publikation, und zwar unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs sowie des Kontextes und der erkennbaren Begleitumstände der jeweiligen Äußerung (BVerfG, Beschluss vom 04.02.2010, Az.: 1 BvR 371/04, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 03.02.2009, Az.: VI ZR 36/07, AfP 2009, 137, 138; BVerfG, Beschluss vom 27.02.2003, Az.: 1 BvR 1811/97).

    Im Hinblick auf die Menschenwürde hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass nicht nur einzelne, sondern sämtliche Grundrechte Konkretisierungen der Menschenwürde sind, und es daher stets einer besonders sorgfältigen Begründung bedarf, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch der Meinungsäußerungsfreiheit oder anderer Grundrechte auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (BVerfG, Beschluss vom 04.02.2010, Az.: 1 BvR 371/04, Ausländer-Rückführung, zitiert nach juris).

  • LG Köln, 30.05.2012 - 28 O 1065/11

    Unterlassungsanspruch von Äußerungen über einen Moderator als Vergewaltiger in

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.05.2012 (28 O 1065/11 I) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor zu Ziffer I. klarstellend wie folgt lautet:.

    Die Beklagte beantragt sinngemäß, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 30.05.2012 (Az.: 28 O 1065/11) die Klage abzuweisen.

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12
    Das Recht hierzu folgt daraus, dass vom mündigen Bürger einer freiheitlichen Demokratie zu erwarten ist, dass er sich im Meinungskampf selbst ein Urteil bilden kann (BGH, NJW 1966, 1617 - Höllenfeuer).
  • BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bereithalten von Teasern mit Hinweis auf eine

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine wahre Darstellung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen insbesondere dann verletzen, wenn sie geeignet ist, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden droht (BGH, Urteil vom 20.04.2010, Az.: VI ZR 245/08, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12
    Im Gegensatz zur Meinungsäußerung kann es insoweit also auf die Richtigkeit der Mitteilung ankommen (BVerfG, NJW 1983, 1415, 1416).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12
    Abzustellen ist vielmehr allein auf den Verständnishorizont des unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums der jeweiligen Publikation, und zwar unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs sowie des Kontextes und der erkennbaren Begleitumstände der jeweiligen Äußerung (BVerfG, Beschluss vom 04.02.2010, Az.: 1 BvR 371/04, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 03.02.2009, Az.: VI ZR 36/07, AfP 2009, 137, 138; BVerfG, Beschluss vom 27.02.2003, Az.: 1 BvR 1811/97).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12
    Auch ihre Verbreitung ist vielmehr unzulässig, wenn der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen außer Verhältnis steht zu dem Interesse der Öffentlichkeit an der Verbreitung der Wahrheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.06.2009, Az.: 1 BvR 1107/09, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06

    Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen

    Auszug aus OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12
    Die Schwelle zur Persönlichkeitsverletzung wird insoweit regelmäßig erst überschritten, wo die Mitteilung der wahren Tatsachenbehauptung einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (BVerfG, 1 BvR 1745/06 vom 08.06.2010).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

  • BVerfG, 27.02.2003 - 1 BvR 1811/97

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zu Unterlassung und

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 220/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer rechtswidrigen Ehrverletzung - Umfang der

  • BGH, 09.11.1971 - VI ZR 57/70

    Unterlassungsanspruch ehrverletzender Äußerungen bei gesellschaftsinterner

  • OLG Köln, 08.08.1989 - 15 U 93/89
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

  • BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) sowie des Anspruchs auf ein

  • LG Berlin, 01.03.1989 - 520 Qs 22/89

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit einem

  • BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13

    Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen

    Das Urteil des Landgerichts Köln vom 30. Mai 2012 - 28 O 1065/11 -, das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 6. November 2012 - 15 U 97/12 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 2013 - VI ZR 518/12 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 6. November 2012 - 15 U 97/12 - wird aufgehoben.

  • LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 516/13

    Bewertung der Tätigkeiten von Ärzten in einem Portal auf einer Internetseite

    Hierbei ist auf den Verständnishorizont des unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums der jeweiligen Publikation abzustellen (OLG Köln, 15 U 97/12, Urt. V. 06.11.2012).

    (OLG Köln, Urteil vom 06. November 2012 - 15 U 97/12 -, juris).

  • LG Münster, 04.04.2013 - 8 O 314/11

    Anspruch auf Löschung eines auf einer Benutzerplattform im Internet eingestellten

    Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung ist der Verständnishorizont des unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums (OLG Köln, Urt. v. 06.11.2012, Az. 15 U 97/12).

    Diese als Meinungsäußerung anzusehende Bewertung stellt weder unsachliche Schmähkritik noch eine Formalbeleidung dar und ist daher zulässig (OLG Köln, Urt. v. 06.11.2012, Az. 15 U 97/12).

  • BGH, 30.07.2013 - VI ZR 518/12

    Falschbeschuldigerin Dinkel und Bunte scheitern mit ihrer Nachverurteilung von

    OLG Köln - 15 U 97/12 vom 06.11.2012;.
  • OLG Brandenburg, 02.12.2013 - 1 W 32/13

    Unterlassungsanspruch: Äußerung in einem Sorgerechtsverfahren

    Dem steht bereits entgegen, dass der Antragsteller selbst und zutreffend die Äußerung als Tatsachenbehauptung und nicht als Meinungsäußerung, für die sich die Frage des Vorliegens einer Schmähkritik stellen kann (vgl. OLG Köln, Urteil vom 06.11.2012, 15 U 97/12, Rdnr. 99, zitiert nach juris), einordnet.
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